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«Verkehrsrichtplan»: Der Entscheid

Mit 82 zu 56 Stimmen hat die Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 den Kredit für die Umsetzung der Massnahmen des Verkehrsrichtplanes angenommen .

Das ist gut so. Dringende Massnahmen in mehreren Gemeindegebieten können nun ergriffen werden. Ich denke da zum Beispiel an die Mettlenbachstrasse, den Bärgliweg und die Wege am Hinterrain etc.

Andere Massnahmen werden weiterhin Anlass zu Diskussionen geben. Einsprachen bei der Umsetzung sind zu erwarten.

Zur Lösung unterschätzter Probleme wie die Grundbachstrasse muss es halt nun spezielle Wege geben.

Toni Bähler
01.12.2023


Gedanken zum zu beschliessenden Rahmenkredit für die Umsetzung der Massnahmen «Verkehrsrichtplan»

An der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 haben wir die Gelegenheit, über den Rahmenkredit der 2. Auflage des Verkehrsrichtplanes abzustimmen. Der 1. Versuch wurde letztes Jahr vom Stimmvolk zurückgewiesen. Meine Gedanken zum neuen Anlauf:

Erstaunlich und erfreulich ist, dass gemäss neuer Vorlage die Umsetzung der Massnahmen zur Schulwegsicherung im Hagen auf ganze 156'000 Franken weniger zu stehen kommt als noch 2022 vorgesehen, dank vehementer Intervention der Anwohner - sie haben eine viel bessere und günstigere Lösung erwirkt als ursprünglich geplant!

Im Gegensatz dazu trifft die Anwohner an der Grundbachstrasse eine herbe Enttäuschung. Trotz ihrer Petition beharrt der Gemeinderat unverständlicherweise auf Tempo 50 auf dieser Strasse. Schulwegsicherung hin oder her!

...und was sagt Wadi dazu?

Wadi

«Mami u Papi sy vou ganz gäge ds Füfzgi!»

Der Verkehrsrichtplan wurde erstmals 2017 publik. Er durchlief mehrere Vorprüfungen, bis er 2020 vom kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt wurde. Inzwischen sind die Liegenschaften am Jungfrauweg bezogen worden. Der Verkehr auf der Grundbachstrasse hat zugenommen. Der Verkehrsrichtplan bleibt seltsamerweise unverändert!

Die absolut gefährlichen "Sprungschanzen" auf den Treppen neben der Kirche sind zwar entfernt. Ein norm-konformes Trottoir in der Pfarrhauskurve fehlt aber immer noch, ist dringend nötig, und zwar bis zur Gemeindeverwaltung hinunter.

Tempo 30 (und talseitige Strassenmarkierung?) ist das Mindeste, das für den Schutz der Anwohner, Fussgänger, Schüler oberhalb der Liegenschaft Grundbachstrasse 7 umzusetzen ist. Wenn der Gemeinderat dies nicht im Rahmen des Verkehrsrichtplanes vornehmen will, muss er zusätzlich in einem Sonderverfahren Tempo 30 Grundbachstrasse einführen, sonst besteht das Risiko einer nochmaligen Ablehnung des Rahmenkredites für die Umsetzung der Massnahmen «Verkehrsrichtplan».

Text: Toni Bähler
Cartoon: Niels Gebraad
19.11.2023
erg. 23.11.2023